Wir erklären: Naturgefahren und Elementarschadenversicherung

Wir erklären: 
Naturgefahren und Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung im Überblick

Betroffene Hausbesitzer bekommen die entstandenen Schäden durch Hochwasser ersetzt, wenn sie zuvor eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Die Elementarschadenversicherung müssen Hausbesitzer und Mieter als erweiterten Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung abschließen, um gegen Elementarschäden versichert zu sein. Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abschließt, hat nach einem Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau Anspruch auf folgende Leistungen: - Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen). - Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes. - Den eventuellen Abriss des Gebäudes. - Die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses. Die Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz kann auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle übernehmen, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein. Wie sind Schäden durch Grundwasser versichert? Grundwasser ist Wasser, das unterirdisch im Erdreich vorhanden ist. Dringt es unterirdisch ein und beschädigt das Mauerwerk, besteht kein Versicherungsschutz. Ist das Gebäude in einem einwandfreien Zustand, dürfte Grundwasser keine Schäden an den Wänden verursachen. Wird das Grundwasser jedoch nach oben gedrückt, das Grundstück überschwemmt und infolgedessen läuft Wasser in den Keller, ist dieser Überschwemmungsschaden über die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Eine Überschwemmung durch Grundwasser kann eintreten nach Niederschlägen oder nach einer Überschwemmung durch Flusshochwasser. Bleibt das Grundwasser jedoch unterhalb der Erdoberfläche, besteht kein Versicherungsschutz. Wenn der Hausrat nass wird Unwetterschäden am Inventar eines Hauses sind über die Hausratversicherung geschützt – sofern die Hausratversicherung über den Elementarversicherungsschutz verfügt. So wie bei der Wohngebäude- kann auch die Hausratversicherung um den bei Hochwasser sehr wichtigen Naturgefahrenschutz erweitert werden. Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar; die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar; oder eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen. Auto unter Wasser: Diese Versicherung leistet Autofahrer, deren Wagen bei einem Hochwasser beschädigt wurde, sind durch die Teilkaskoversicherung geschützt. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schäden ebenfalls ersetzt. Kaskoversicherungen leisten auch bei Schäden durch anderen Extremwetterereignissen wie zum Beispiel Hagel oder Sturm. Wird ein Auto durch das Hochwasser komplett zerstört oder weggeschwemmt, erhalten geschädigte Autofahrer in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder, abhängig vom Vertrag, der Neupreis bezahlt. Der mögliche Restwert des Wracks wird dabei von der Erstattungssumme abgezogen. Diese Erklärungen entsprechen einer allgemeinen Definition des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Quelle: Die Versicherer.de

Unsere Hausratversicherung

Unsere Hausratversicherung

Sie haben sich richtig schöne Möbel gegönnt. Und vielleicht auch lange dafür gespart. Doch was ist wenn ein Hochwasser diese beschädigt oder zerstört? Dann entschädigt Sie die Hausratversicherung von ERGO.

Unsere Wohngebäudeversicherung.

Unsere Wohngebäudeversicherung.

Festung, Ruheinsel, Zufluchtsort – Ihr Haus ist viel mehr als ein Dach mit 4 Wänden. Doch was ist, wenn ein Hochwasser Ihr Zuhause unter Wasser setzt?

Machen Sie jetzt den Hochwasser-Check!

Egal ob in Flussnähe oder nicht: Mit dem Hochwasser-Check erfahren Sie, wie stark das Hochwasser-Risiko an Ihrem Wohnort ist. Dazu brauchen Sie lediglich Ihre Adresse.

HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.